Das Balkonkraftwerk System ist eine kompakte Photovoltaikanlage. Es besteht aus Solarmodulen sowie einem Modulwechselrichter zur Einspeisung in das eigene elektrische Hausversorgungsnetz. Idealerweise wird der Modulwechselrichter außen direkt an der Unterkonstruktion des Solarmoduls befestigt. Das Modul wird über Standardstecker mit dem Modulwechselrichter verbunden. Dann wird das 230V-Ausgangskabel des Wechselrichters mit einer beliebigen Haussteckdose verbunden – fertig. Der Unterschied zu einer großen Photovoltaikanlage besteht darin, dass der produzierte Strom nicht zu einem hohen Preis an den Netzbetreiber verkauft, sondern direkt ins eigene elektrische Verbrauchernetz eingespeist wird. Dies reduziert die Stromkosten sofort, da die selbst erzeugte Strommenge nicht vom Stromversorger gekauft werden muss.
Ein Balkonkraftwerk produziert einen Teil des benötigten Haushaltsstroms und senkt die Gesamtausgaben für Strom erheblich. Zusätzlich wird genau dieser Anteil nicht umweltschädlich in einem Kohle-, Gas- oder Atomkraftwerk produziert.
Die Stromproduktion hängt vom Standort der Anlage ab. Es gibt Computerprogramme, die die Erfahrungswerte der letzten Jahre für jede Region in Deutschland gespeichert haben und daraus eine Ertragsvorhersage mit hoher Genauigkeit erstellen.
Für die Region Würzburg liefert beispielsweise ein Modul mit 440 Wp eine Solarstromernte von ca. 600+ kWh pro Jahr.
Bei einem aktuellen Strompreis von ca. 35 Cent brutto spart dieses Modul bereits im ersten Jahr etwa 200+ Euro.
Steigt der Strompreis weiterhin jährlich um 5 % oder mehr, wächst die Kostenersparnis Jahr für Jahr sogar noch deutlich an.
Ein Energiekostenmessgerät für die Steckdose kann erworben werden, um die Stromproduktion zu überwachen.
Gute Geräte zeigen nicht nur die aktuelle sowie die insgesamt erzeugte Strommenge an, sondern auch die durchschnittliche Ersparnis in Euro. Dafür muss lediglich der aktuelle Strombezugspreis in Cent pro kWh eingegeben werden.
Das Balkonkraftwerk System kann einfach und schnell von jedem technikversierten Nutzer montiert werden. Für das Montagesystem ist kein Spezialwerkzeug erforderlich. In einigen europäischen Ländern kann das Balkonkraftwerk System mit einem stecker direkt in jede Steckdose eingesteckt werden. In Deutschland wird eine ortsfeste Verbindung gefordert. Für den einfachen und ordnungsgemäßen Anschluss wird der Einsatz einer Wieland Einspeisesteckdose empfohlen.
Nein. Stromzähler mit Rücklaufsperre sind saldierend. Das bedeutet, dass der erzeugte Strom auf einer Phase mit dem verbrauchten Strom auf einer anderen Phase verrechnet wird. Wenn beispielsweise auf Phase-1 Verbraucher mit 1000 Watt Leistung angeschlossen sind und auf Phase-3 des Stromnetzes 1000 Watt mit der Balkonkraftwerk Anlage produziert werden, verrechnet der Stromzähler automatisch die Phasen miteinander und zeigt in der Summe keinen Verbrauch an. Falls auf einer Phase 1200 Watt verbraucht und auf einer anderen Phase 1000 Watt erzeugt werden, zählt der Stromzähler nur die 200 Watt, die zusätzlich verbraucht werden. Durch die Verrechnung des Stromzählers ist es also unerheblich, in welcher der drei Phasen im Hausnetz eingespeist und wo die Verbraucher angeschlossen sind.
Die Watt-Zahl eines Solarpanels gibt die maximale Leistung an, die das Panel unter idealen Bedingungen generieren kann. Sie dient als Maßstab für die Energieproduktion des Panels und ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit verschiedener Panels zu vergleichen. Ein höherer Watt-Wert zeigt generell eine höhere Energieausbeute des Panels an.
Für Balkonkraftwerke mit Wechselrichtern ab 600W ist bis Dezember 2023 ein Wielandstecker und -steckdose gesetzlich vorgeschrieben. Ab Januar 2024 gilt dies ab 800W. Die Installation/der Anschluss der Photovoltaikanlage muss durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen. Eine Anmeldung beim Netzanbieter ist für solche Geräte nach VDE-AR 4105 zwingend und gewährleistet Sicherheit und Rechtskonformität. Sie muss ebenfalls durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen.
(*) Bitte beachten Sie, dass die Steuerbefreiung auf 0 % für Photovoltaik Artikel nur für Kunden mit Privatinstallation bis 30.000 Watt maximaler Leistung gilt. Sollte das nicht auf Ihre Bestellung zutreffen müssen Sie uns darüber informieren, damit wir die Mwst in höhe von 19 % berechnen. Im Moment sind alle unsere PV-Produkte bereits zum Nettopreis erhältlich.
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Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Schritte zur Altgeräteentsorgung:
1. Beim Kauf eines neuen Artikels den Haken bei "Ja, ich möchte ein Altgerät abgeben" setzen
2. Paketschein über das Portal unseres Partners Elektroretoure24 drucken unter https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/
3. Paket verschicken
4. Bei weiteren Anliegen können Sie das Kontaktformular bei unserem Partner Elektroretoure24 ausfüllen
5. Ohne Kauf eines neuen Artikels besteht die Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, über das Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24
1. Rücknahmen von Altgeräten über Marktkauf.de
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
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Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.