Der Turmdrehkran Kutter XL 99 IR ist das perfekte Spielzeug für die Kinderzimmer-Baustelle. Dieses offiziell lizenzierte Modell sieht nicht nur super aus, sondern bringt jede Menge Spaß. Die offene Kabine lässt eine Spielfigur einsteigen, und mit den LED-Lichtern im Dach wird der Kran richtig lebendig. Der Kran ist mit einer Infrarot-Fernsteuerung ausgestattet, mit der der Lasthaken und die Turmdrehung kinderleicht gesteuert werden kann. So kann der Kran die Lasten heben und senken – mit einer beeindruckenden Hubkraft von 500g und einer Rutschkupplung für sicheres Arbeiten. Die Laufkatze kann von Hand einfach vor und zurück gezogen werden und der Kran kann sich endlos drehen, so kann jede Stelle auf dem Bau mühelos erreicht werden. Mit den 3 verschiedenen Aufbauhöhen ist der Kran für jede Baustelle bereit und flexibel einsetzbar. Der wechselbare Akku sorgt dafür, dass der Kran immer wieder einsatzbereit ist, und die einfache Montage macht den Aufbau kinderleicht. Mit der beiliegenden Lastentrage zum Heben und Senken von größeren Materialien und der manuellen Verstellung der Montageplattform ist der Kran für jedes Bauprojekt gut gerüstet. Der Turmdrehkran Kutter XL 99 IR ist das perfekte Geschenk für kleine Bauleiter, die gerne kräftig mit anpacken wollen!
Artikel gehört zur Kategorie: Ferngesteuerte Fahrzeuge
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Schritte zur Altgeräteentsorgung:
1. Beim Kauf eines neuen Artikels den Haken bei "Ja, ich möchte ein Altgerät abgeben" setzen
2. Paketschein über das Portal unseres Partners Elektroretoure24 drucken unter https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/
3. Paket verschicken
4. Bei weiteren Anliegen können Sie das Kontaktformular bei unserem Partner Elektroretoure24 ausfüllen
5. Ohne Kauf eines neuen Artikels besteht die Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, über das Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24
1. Rücknahmen von Altgeräten über Marktkauf.de
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Marktkauf-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.