Die Könighaus Decken-Infrarotheizung mit 1200 Watt ist die ideale Lösung für effizientes, modernes und leistungsstarkes Heizen größerer Räume. Sie erzeugt eine angenehme, gleichmäßige Strahlungswärme, die direkt an Personen und Oberflächen abgegeben wird – ganz ohne Luftzirkulation, Geräusche oder Staubaufwirbelung.
Mit einer Heizleistung von 1200 Watt eignet sich diese Infrarotheizung optimal für Räume von ca. 18 bis 29 m² oder als leistungsstarke Haupt- oder Zusatzheizung, beispielsweise im Wohnzimmer, Büro, Wintergarten oder größeren Arbeitsbereichen. Durch die Montage an der Decke bleibt der Raum vollständig nutzbar, während gleichzeitig eine besonders gleichmäßige und effiziente Wärmeverteilung erreicht wird.
Die hochwertige Verarbeitung sorgt für eine lange Lebensdauer. Die Infrarotheizung ist wartungsfrei und wird mit 5 Jahren Herstellergarantie sowie 30 Tagen Zufriedenheitsgarantie geliefert. Die durchdachte Konstruktion mit Aluminiumrückwand und integrierten Befestigungsstangen unterstützt die Hinterlüftung und ermöglicht eine einfache und schnelle Montage an Decken oder Dachschrägen.
Infrarotheizungen stehen für eine effiziente und zukunftsorientierte Art zu heizen. Sie lassen sich mit erneuerbaren Energien betreiben und schaffen ein angenehmes Raumklima. Da keine Luftzirkulation entsteht, wird die Staubbelastung reduziert – ideal für Allergiker.
Im Lieferumfang enthalten sind die Decken-Infrarotheizung, ein 1,80 m langes Anschlusskabel, Montagematerial sowie eine praktische Bohrschablone für eine unkomplizierte Installation. Für eine optimale Nutzung wird die Verwendung eines Thermostats empfohlen. Das Gerät ist besonders für gut isolierte Räume oder den gelegentlichen Einsatz geeignet.
IP Schutzklasse: IP44
Wattstärke: 1200W
Maße in cm (LxBxH): 120 x 60 x 1,8
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Schritte zur Altgeräteentsorgung:
1. Beim Kauf eines neuen Artikels den Haken bei "Ja, ich möchte ein Altgerät abgeben" setzen
2. Paketschein über das Portal unseres Partners Elektroretoure24 drucken unter https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH
3. Paket verschicken
4. Bei weiteren Anliegen können Sie das Kontaktformular bei unserem Partner Elektroretoure24 ausfüllen
5. Ohne Kauf eines neuen Artikels besteht die Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, über das Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24
1. Rücknahmen von Altgeräten über Marktkauf.de
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Marktkauf-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.