Die Könighaus Infrarotheizung der P-Serie mit 800 Watt bietet eine kraftvolle und effiziente Lösung für angenehme Wärme in mittelgroßen bis größeren Räumen. Sie erzeugt eine gleichmäßige Strahlungswärme, die direkt an Personen und Oberflächen abgegeben wird – ganz ohne Luftzirkulation, Geräusche oder Staubaufwirbelung.
Mit einer Heizleistung von 800 Watt eignet sich diese Infrarotheizung optimal für Räume von ca. 11 bis 21 m², beispielsweise im Wohnzimmer, Büro, Schlafzimmer oder als leistungsstarke Zusatzheizung. Sie sorgt schnell für ein angenehmes Wärmegefühl genau dort, wo es benötigt wird.
Das schlanke, zeitlose Design mit hochwertig pulverbeschichtetem Aluminiumrahmen fügt sich dezent in jede Umgebung ein und passt ideal in moderne Wohn- und Arbeitsräume.
Die Infrarottechnologie schafft ein besonders angenehmes Raumklima, da keine Luftzirkulation entsteht und somit weder Staub aufgewirbelt noch die Luft ausgetrocknet wird. Dadurch eignet sich diese Heizlösung besonders für Allergiker. Zudem arbeitet die Heizung vollkommen geräuschlos.
Die hochwertige Verarbeitung sorgt für eine lange Lebensdauer. Die Infrarotheizung ist wartungsfrei und wird mit 5 Jahren Herstellergarantie sowie 30 Tagen Zufriedenheitsgarantie geliefert. In Kombination mit einem Thermostat lässt sich die Wärme komfortabel und effizient steuern.
Im Lieferumfang enthalten sind die Infrarotheizung, ein 1,80 m langes Anschlusskabel sowie Montagematerial für eine einfache Installation. Das Gerät ist besonders für gut isolierte Räume oder den gelegentlichen Einsatz geeignet.
IP Schutzklasse: IP44
Wattstärke: 800W
Maße in cm (LxBxH): 100 x 60 x 1,8
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Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Schritte zur Altgeräteentsorgung:
1. Beim Kauf eines neuen Artikels den Haken bei "Ja, ich möchte ein Altgerät abgeben" setzen
2. Paketschein über das Portal unseres Partners Elektroretoure24 drucken unter https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH
3. Paket verschicken
4. Bei weiteren Anliegen können Sie das Kontaktformular bei unserem Partner Elektroretoure24 ausfüllen
5. Ohne Kauf eines neuen Artikels besteht die Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, über das Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24
1. Rücknahmen von Altgeräten über Marktkauf.de
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Marktkauf-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.