Leckerer Kaffee beginnt bei frisch gemahlenen Bohnen
Duo-Behälter zum Wechseln zwischen zwei Sorten von Kaffeebohnen
Genieße hervorragenden Kaffee aus frisch gemahlenen Kaffeebohnen mit der Philips Grind & Brew Kaffeemaschine mit integriertem Mahlwerk. Der einzigartige Duo-Behälter ermöglicht den Wechsel zwischen zwei Sorten von Kaffeebohnen. Wache dank des Timers zu frisch zubereitetem Kaffee auf.
Wunderbarer Geschmack und leckeres Aroma
- Integriertes Mahlwerk für frisch gemahlenen Kaffee
- Doppelte Kammer für frische Bohnen für mehr Vielfalt
- Der Aromaverschluss hält Deine Bohnen im Behälter frisch
- Aroma-Twister lässt den Kaffee so einfließen, dass er den optimalen Geschmack erhält
Abgestimmt auf Deine Bedürfnisse
- Einstellung zum Auswählen der gewünschten Kaffeestärke
- Eignet sich auch für gemahlenen Kaffee
- Wahlschalter für den Mahlgrad ganz nach Deiner Vorliebe
- Wähle die Kaffee-Einstellungen ganz einfach mit dem Drehschalter für den Brühvorgang aus
Einfache Handhabung
- Mit Timer, um mit dem Duft von frischem Kaffee aufzuwachen
- Verstellbare Warmhaltezeit von 10 Minuten bis zu 2 Stunden
- Mit der Tropf-Stopp Funktion kannst Du Dir eine Tasse Kaffee einschenken, wann immer Du magst
Integriertes Mahlwerk
Um den köstlichen Geschmack von frisch gemahlenen Kaffee zu genießen, werden die Kaffeebohnen vor der Zubereitung frisch gemahlen. Diese Kaffeemaschine hat ein konisches Mahlwerk, das die optimale Mahlstärke garantiert und somit für den besten Geschmack sorgt.
Doppelte Kammer für frische Bohnen
Mit dem doppelten Bohnenfach kannst Du zwei Arten von Kaffeebohnen aufbewahren. Wähle aus, welche Art von Kaffeebohnen Du für die Zubereitung verwenden möchtest. Du kannst zwischen den zwei Arten von
Kaffeebohnen auswählen oder Deine eigene Mischung durch Kombination beider kreieren.
Artikel gehört zur Kategorie: Kaffeemaschinen
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Schritte zur Altgeräteentsorgung:
1. Beim Kauf eines neuen Artikels den Haken bei "Ja, ich möchte ein Altgerät abgeben" setzen
2. Paketschein über das Portal unseres Partners Elektroretoure24 drucken unter https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/
3. Paket verschicken
4. Bei weiteren Anliegen können Sie das Kontaktformular bei unserem Partner Elektroretoure24 ausfüllen
5. Ohne Kauf eines neuen Artikels besteht die Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, über das Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24
1. Rücknahmen von Altgeräten über Marktkauf.de
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Marktkauf-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.