Der Revlon One-Step-Style-Booster vereint die Funktionen eines Haartrockners und Stylers in einem Gerät. Mit einem leistungsstarken 820-Watt-Motor ermöglicht er ein schnelles und effizientes Styling-Erlebnis. Die 38-mm-Rundbürste mit Keramikbeschichtung sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und minimiert Haarschäden. Die Ionen-Technologie verleiht dem Haar ein glattes und glänzendes Aussehen, reduziert Frizz und statische Aufladung.
Vielseitiges Styling
Dieses Gerät bietet vielseitige Stylingmöglichkeiten, von Volumen an den Haaransätzen bis hin zu weichen Locken und Wellen. Die Entwirrborsten helfen, das Haar schneller zu trocknen und verleihen ihm zusätzliches Volumen.
Einfaches Auffrischen
Der Styler ist ideal, um am nächsten Tag das Volumen aufzufrischen oder den Look zu erneuern. Er eignet sich für alle Haarlängen und Stufenschnitte und bietet eine einfache Handhabung für ein professionelles Ergebnis zu Hause.
Sicherheit und Anwendung
Das Gerät ist für die Nutzung in den USA konzipiert und erfüllt die entsprechenden Sicherheitsanforderungen. Es sollte nicht mit Spannungswandlern oder Adaptern verwendet werden, um Beschädigungen zu vermeiden.
| Produktbezeichnung | ?Revlon One-Step-Style-Booster – Rundbürstenföhn und Styler, 38-mm-Rundbürste (Thermoborsten, keramikbeschichteter Zylinder, IONEN- UND KERAMIKTECHNOLOGIE) RVDR5292UKE |
|---|---|
| Stückzahl | ?1 |
| Marke | ?Revlon |
Artikel gehört zur Kategorie: Haarpflege
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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