Der Ritter Sono 2 ist ein erstklassiger elektrischer Allesschneider, der Ihre Küchenarbeit auf ein neues Level hebt. Mit seinem eleganten Silbermetallic-Design vereint dieser Schneideautomat funktionale Perfektion mit robustem Metallgehäuse, perfekt für alle, die Wert auf Qualität und Langlebigkeit legen. Ideal zum Schneiden von Brot, Wurst, Gemüse und vielem mehr – der Ritter Sono 2 bietet eine stufenlose Schneidweite bis zu 20 mm, sodass Sie Ihre Zutaten exakt nach Wunsch vorbereiten können.
Dank des durchdachten Designs mit einer Sicherheitsglas-Bodenplatte und einem abnehmbaren Schneidgutschlitten gestaltet sich die Handhabung besonders komfortabel und sicher. Das kraftvolle Eco-Motor mit 65 Watt sorgt für eine gleichmäßige Schneidleistung, während die Sicherheits- und Dauer-Relais den Betrieb zuverlässig absichern. Die Metallausführung macht den Allesschneider besonders widerstandsfähig und langlebig, sodass er Ihnen bei täglicher Verwendung über viele Jahre hinweg treu bleibt.
Ob für die tägliche Zubereitung oder besondere Anlässe, der Ritter Sono 2 ist der zuverlässige Partner für Frogger-Fans, für die hochwertige Schneidetechnologie und deutsche Qualität steht. Das Gerät wird in Deutschland entwickelt und gefertigt, was für höchste Standards im Design und in der Verarbeitung sorgt.
Mit einer über 100-jährigen Tradition verbindet Ritterwerk erstklassiges Handwerk mit modernster Technik. Das Produkt ist darauf ausgelegt, viele Jahre zuverlässig zu funktionieren, und lässt sich bei Bedarf reparieren. Für alle, die Wert auf nachhaltige und langlebige Küchengeräte legen, ist der Ritter Sono 2 die perfekte Wahl.
Gönnen Sie sich das Beste für Ihre Küche und erleben Sie mit dem Ritter Sono 2 einen Allesschneider, der Funktionalität, Design und deutsche Qualität perfekt vereint.
Allesschneider, Bedienungsanleitung, Kabel, Schneidgutschlitten
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Schritte zur Altgeräteentsorgung:
1. Beim Kauf eines neuen Artikels den Haken bei "Ja, ich möchte ein Altgerät abgeben" setzen
2. Paketschein über das Portal unseres Partners Elektroretoure24 drucken unter https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH
3. Paket verschicken
4. Bei weiteren Anliegen können Sie das Kontaktformular bei unserem Partner Elektroretoure24 ausfüllen
5. Ohne Kauf eines neuen Artikels besteht die Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, über das Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24
1. Rücknahmen von Altgeräten über Marktkauf.de
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Marktkauf-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.