Dieses elektrische Kinderfahrzeug bietet Fahrspaß, modernes Design und eine kindgerechte Ausstattung. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu ca. 15 km/h, einem leistungsstarken 250-Watt-Motor und einem 3-stufigen Drosselschalter lässt sich die Fahrleistung an das Alter und die Erfahrung des Kindes anpassen.
Das Fahrzeug ist für Kinder von 4 bis 12 Jahren sowie für eine empfohlene Körpergröße von 105 bis 160 cm geeignet. Der vierfach verstellbare Sitz ermöglicht eine bequeme Anpassung an die Größe des Kindes. Die maximale Zuladung beträgt 60 kg.
Die LED-Beleuchtung an der Vorder- und Rückseite sorgt für eine moderne Optik und verbessert die Sichtbarkeit. Über die integrierte Bluetooth-Funktion können kompatible Geräte verbunden und eigene Musik während der Fahrt wiedergegeben werden.
Ein besonderes Highlight sind die leuchtenden 360°-Rollen an der Hinterseite. In Kombination mit dem Vollgummirad vorne ermöglichen sie ein außergewöhnliches Fahrerlebnis und machen das Fahrzeug zu einem echten Blickfang.
Für zusätzliche Sicherheit ist das Fahrzeug mit einer Hupe und einer Vorderbremse ausgestattet. Die klappbaren Fußraster bieten während der Fahrt eine komfortable Ablagefläche und können bei Bedarf platzsparend eingeklappt werden.
Der 36-Volt-Akku mit 4,4 Ah ermöglicht eine Betriebsdauer von bis zu 45 Minuten. Die tatsächliche Fahrzeit kann abhängig von der Zuladung, dem Untergrund und der Belastung variieren.
Hinweis: Die Reichweite und Betriebsdauer können je nach Fahrergewicht, Fahrweise, Untergrund, Steigung und Ladezustand des Akkus abweichen. Die Nutzung sollte unter Aufsicht eines Erwachsenen und mit geeigneter Schutzausrüstung erfolgen.
Artikel gehört zur Kategorie: Kinderfahrzeuge
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Schritte zur Altgeräteentsorgung:
1. Beim Kauf eines neuen Artikels den Haken bei "Ja, ich möchte ein Altgerät abgeben" setzen
2. Paketschein über das Portal unseres Partners Elektroretoure24 drucken unter https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH
3. Paket verschicken
4. Bei weiteren Anliegen können Sie das Kontaktformular bei unserem Partner Elektroretoure24 ausfüllen
5. Ohne Kauf eines neuen Artikels besteht die Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, über das Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24
1. Rücknahmen von Altgeräten über Marktkauf.de
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Marktkauf-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.